Rücktritt

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Rücktritt

Definition, Bedeutung

  • Als Rücktritt oder als Demission wird das Niederlegen eines Amtes vor Ablauf der Frist bezeichnet. Rücktritte aus befristeten Anstellungen bzw.
  • Ausscheiden aus einem Amt oder Dienst
  • Bremse (mit den Pedalen) beim Fahrrad
  • das Zurücktreten; rücktritt von einem Amt, Vertrag; seinen rücktritt einreichen
  • Erklärung, dass eine Vereinbarung nicht wahrgenommen wird
  • Rücktrittbremse; den rücktritt betätigen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Rücktritt' trennt man wie folgt:

  • Rück|tritt
(Definition ergänzt von Adrian am 26.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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