Rücktritt
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Rücktritt
Definition, Bedeutung
- Als Rücktritt oder als Demission wird das Niederlegen eines Amtes vor Ablauf der Frist bezeichnet. Rücktritte aus befristeten Anstellungen bzw.
- Ausscheiden aus einem Amt oder Dienst
- Bremse (mit den Pedalen) beim Fahrrad
- das Zurücktreten; rücktritt von einem Amt, Vertrag; seinen rücktritt einreichen
- Erklärung, dass eine Vereinbarung nicht wahrgenommen wird
- Rücktrittbremse; den rücktritt betätigen
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Rücktritt' trennt man wie folgt:
- Rück|tritt
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