Raub

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Raub

Definition, Bedeutung

  • Als Raub bezeichnet man in Kriminologie und Rechtsvergleichung einen Deliktstypus, bei dem ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird.
  • Ein Raub ist das ungesetzliche in Beschlag nehmen von fremdem Eigentum unter Bedrohung des Besitzers.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Raub' trennt man wie folgt:

  • Raub
(Definition ergänzt von Nadine am 21.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung, Reime

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Ergebnisse der Fragen

Was ist die Bedeutung für Räuberbalg?

antwortete vor 6 Monaten 342 Ansichten
Also ich habe es beim Ronja Raeubertochter gelesen aber ich weiss nicht was es bedeutet

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