Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt

Definition, Bedeutung

Als Rechtsanwalt wird nur zugelassen, wer zwei juristische Staatsexamenabgelegt hat. In Zivilverfahren vor dem Landgericht (und den weiteren Instanzen) und in Familiensachen besteht Anwaltszwang. Vor dem Amtsgericht und in anderen Verfahren kann sich jeder Bürger selbst vertreten. Der Anwalt ist nicht verpflichtet, ein Mandat anzunehmen und kann ein Mandat kündigen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Rechtsanwalt' trennt man wie folgt:

  • Rechts|an|walt

Beispielsätze mit dem Begriff 'Rechtsanwalt'

  • Kurze Zeit später gestattete der oberste Gerichtshof von Iowa Arabella Mansfield die Ausübung der Praxis als Rechtsanwalt.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
(Definition ergänzt von Kjell am 04.04.2019)
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