Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt
Definition, Bedeutung
Als Rechtsanwalt wird nur zugelassen, wer zwei juristische Staatsexamenabgelegt hat. In Zivilverfahren vor dem Landgericht (und den weiteren Instanzen) und in Familiensachen besteht Anwaltszwang. Vor dem Amtsgericht und in anderen Verfahren kann sich jeder Bürger selbst vertreten. Der Anwalt ist nicht verpflichtet, ein Mandat anzunehmen und kann ein Mandat kündigen.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Rechtsanwalt' trennt man wie folgt:
- Rechts|an|walt
Beispielsätze mit dem Begriff 'Rechtsanwalt'
- Kurze Zeit später gestattete der oberste Gerichtshof von Iowa Arabella Mansfield die Ausübung der Praxis als Rechtsanwalt.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
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