Rechtsbehelf

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Rechtsbehelf

Definition, Bedeutung

Rechtsbehelf ist ein Gesuch mit dem behördliche, insbesondere gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können.

Zu den Rechtsbehelfen gehören Einspruch, Widerspruch, Rechtsmittel, Erinnerung, Gegenvorstellung.

Rechtsbehelfe müssen immer vom Betroffenen geltend gemacht werden. Bei Rechtsbehelfen spricht man dabei grundsätzlich von "eingelegen" und soweit sie Klagen sind von "erheben".

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Rechtsbehelf' trennt man wie folgt:

  • Rechts|be|helf
(Definition ergänzt von Henning am 16.04.2019)
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