Rechtsbrecher

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Rechtsbrecher

Definition, Bedeutung

Als Rechtsbrecher wird jemand bezeichnet, der ohne Rechtfertigung die Gesetze übertritt. Im engeren Sinn ist Rechtsbrecher eine andere, selten gebrauchte, Bezeichnung für einen Straftäter.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Rechtsbrecher' trennt man wie folgt:

  • Rechts|bre|cher
(Definition ergänzt von Victor am 31.03.2019)
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