Rechtsbrecher
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Rechtsbrecher
Definition, Bedeutung
Als Rechtsbrecher wird jemand bezeichnet, der ohne Rechtfertigung die Gesetze übertritt. Im engeren Sinn ist Rechtsbrecher eine andere, selten gebrauchte, Bezeichnung für einen Straftäter.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Rechtsbrecher' trennt man wie folgt:
- Rechts|bre|cher
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