Rechtsmittel

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Rechtsmittel

Definition, Bedeutung

  • Verfahrensschritte (z B Berufung, Rekurs und Nichtigkeitsbeschwerde) im Gerichtsprozess oder Verwaltungsverfahren, mit denen eine Partei eine ihr ungünstige Entscheidung bekämpfen und eine Entscheidungsfindung der übergeordneten Instanz erwirken kann (s. auch Instanzenzug).

    Mit einem Rechtsmittel kann erreicht werden, dass ein höheres Gericht eine Entscheidung überprüft. Zu den Rechtsmitteln gehören Berufung, Revision, Beschwerde.
  • Ein Rechtsmittel ist nach deutscher Rechtssprache die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. rechtlich zugelassenes Mittel zur Korrektur von Behörden- und Gerichtsentscheidungen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Rechtsmittel' trennt man wie folgt:

  • Rechts|mit|tel
(Definition ergänzt von Meliha am 15.04.2019)
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Begriffe mit Rechtsmittel

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