regierungssitz

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regierungssitz

Definition, Bedeutung

  • Amtsgebude der Regierung
  • der Ort eines Staates, an dem die Regierung ansässig ist, in der Regel die Hauptstadt des Landes, weswegen man nur in den Fällen explizit vom „Regierungssitz“ spricht, wenn dies anders festgelegt ist
  • Der Regierungssitz ist der Ort eines Staates, in dem die Regierung (und zumeist auch das Parlament) ansässig ist.
  • Stadt, in der die Regierung sich stndig befindet

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'regierungssitz' trennt man wie folgt:

  • Re|gie|rungs|sitz
(Definition ergänzt von Emilia am 19.02.2019)
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