Revision

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Revision

Was ist eine Revision?

Definition, Bedeutung

Die Bedeutung von "Revision" ist vielseitig und hängt vom Kontext ab, in dem der Begriff verwendet wird. Im Allgemeinen bedeutet Revision die Überprüfung, Korrektur oder Änderung von etwas, insbesondere von schriftlichen oder mündlichen Dokumenten, Verträgen oder Gesetzen. Im Bereich der Wirtschaftsprüfung bezieht sich Revision auf die Prüfung der Finanzberichte eines Unternehmens durch einen unabhängigen Prüfer, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und keine falschen Angaben enthalten. Im juristischen Kontext bedeutet Revision die Überprüfung eines Urteils durch ein höheres Gericht, um festzustellen, ob es rechtlich korrekt ist. In der Medizin bezieht sich Revision auf eine erneute Untersuchung oder Überprüfung eines Patienten, um eine Diagnose oder Behandlung zu überprüfen oder anzupassen.

  • (Wirtschaft) betriebswirtschaftliche Überprüfung von aktenkundigen Unternehmensvorgängen
  • das Revidieren; Änderung nach gründlicher Prüfung
  • Prüfung, Kontrolle


Die Revision gehört zu den Rechtsmitteln, mit denen ein Gerichtsurteil angefochten werden kann. Bei der Revision wird allerdings nur überprüft, ob rechtliche Fehler vorliegen. Die Tatsachen werden nicht noch einmal überprüft. Richtlinien Richtlinien erläutern Gesetze und Verordnungen und richten sich vor allem an die Verwaltungsbehörden. Richtlinien gibt es vor allem im Steuerrecht. Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sind Rechtsregeln, die die Mitgliedstaaten innerhalb einer Frist - meistens zwei Jahre - in nationales Recht umsetzen müssen. Anders als die Verordnung gelten sie nicht unmittelbar.

§ 542 Statthaftigkeit der Revision
(1) Die Revision findet gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile nach Maßgabe der folgenden Vorschriften statt.
(2) Gegen Urteile, durch die über die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung entschieden worden ist, findet die Revision nicht statt. Dasselbe gilt für Urteile über die vorzeitige Besitzeinweisung im Enteignungsverfahren oder im Umlegungsverfahren.

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Video

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=yDcVm-J1AvE

Gegenteil, Gegensatz

Gegenteil, Gegensatz von Revision ist: Ignoranz.

Schreibweise

Die richtige Schreibweise ist: Revision

Wortart

Revision ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).

Herkunft, Abstammung

Der Begriff "Revision" stammt vom lateinischen Wort "revidere" ab, was "noch einmal sehen" oder "überprüfen" bedeutet. Der Begriff wird seit dem 16. Jahrhundert verwendet und hat im Laufe der Zeit verschiedene Bedeutungen angenommen.

Verwendung

Wie wird das Wort 'Revision' verwendet?

"Die Revision des Vertrags war aufgrund von Unstimmigkeiten notwendig."

"Das Urteil eines Finanzgerichts kann mit der Einlegung von Revision angefochten werden. "

"Es ist insofern unbedingt zu empfehlen, einen auf das Revisionsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Begründung der Revision zu beauftragen."

"Die Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem man ein Urteil auf reine Rechtsverletzungen hin überprüfen lassen kann. "

"Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nimmt in Revisions-Strafsachen die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben bei der Verhandlung und Entscheidung des Bundesgerichtshofes über das Rechtsmittel der Revision gegen erstinstanzliche Strafurteile der Landgerichte sowie der Oberlandesgerichte wahr. Dies ist der breite Bereich der schweren Kriminalität. Der Generalbundesanwalt ist auch dann am Revisionsverfahren beteiligt, wenn das angefochtene Urteil auf seine Anklage erging und er - oder der Angeklagte - Revision gegen dieses Urteil eingelegt hat. "

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Revision' trennt man wie folgt:

  • Re|vi|si|on

Beispielsätze mit dem Begriff 'Revision'

  • Bevor nicht eine vom Staate angeordnete hygienische Revision aller bestehenden alten Schullokale durchgeführt sein wird, ist an Besserung nicht zu denken.Quelle: Die Schule der Zukunft.
  • Ein jedes Kind, bei dem der leiseste Verdacht einer solchen Erkrankung vorliegt, wird sofort aus der Schule fortgeschickt werden, und es wird die Schule nicht wieder betreten dürfen, bis eine vom Schularzte selbst stattgehabte Revision ergeben hat, daß jede Ansteckungsgefahr beseitigt, und daß Bücher, Hefte und Kleider, die schlimmsten Träger der bösen Scharlach- und Diphtherie-Keime völlig fachgemäß desinfizier sind.Quelle: Römische Geschichte, erstes Buch - Theodor Mommsen
(Definition ergänzt von Efe am 28.03.2023)
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