Robe

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Robe

Definition, Bedeutung

Robe ist die Amtstracht der Juristen und Justizangestellten während eines Prozesses. Sie ist gewohnheitsrechtlich vorgeschrieben. Weigert sich ein Anwalt sie zu tragen, so kann er für die betreffende Sitzung zurückgewiesen werden (Siehe Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 176 GVG Rn. 11).

.Am Besatz kann man die Robenträger voneinander unterscheiden. Richter- und Staatsanwaltsroben haben einen Samtbesatz, Anwaltsroben einen Atlastbesatz (d.h. Seide oder auch Polyester oder Acetat in besonderer Verarbeitung), Protokollführerroben haben entweder keinen Aufsatz oder einen Aufsatz aus dem Stoff der Robe. Patentanwaltsroben haben einen blauen Aufsatz. An manchen Gerichten dürfen auch die Anwälte Roben mit Samtbesatz tragen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Robe' trennt man wie folgt:

  • Ro|be
(Definition ergänzt von Aliyah am 17.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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