Sühne

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Sühne

Definition, Bedeutung

  • Als Sühne (von ahd. suona „Gericht, Urteil, Gerichtsverhandlung, Friedensschluss”) wird der Akt bezeichnet, durch den ein Mensch, der schuldig geworden ist, diese Schuld durch eine Ausgleichsleistung aufhebt oder mindert.
  • Bue, Vergeltung fr ein begangenes Unrecht; jmdm. eine sühne auferlegen; sühne leisten
  • gehoben, literatursprachlich: eine Wiedergutmachung, eine Genugtuung, eine Leistung für ein begangenes Unrecht oder ein Verschulden

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Sühne' trennt man wie folgt:

  • Süh|ne
(Definition ergänzt von Aurora am 16.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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