Staatsdiener
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Staatsdiener
Definition, Bedeutung
- Als Staatsdiener werden umgangssprachlich Personen bezeichnet, die im Staatsdienst arbeiten, d. h. im Dienst für die Gemeinschaft der Staatsbürger.
- Staatsbeamter
- öffentlich Bediensteter mit hoheitlichen Aufgaben
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Staatsdiener' trennt man wie folgt:
- Staats|die|ner
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