Stundung
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Stundung
Definition, Bedeutung
Verschiebung der "Fälligkeit" (s. oben) oder des tatsächlichen Zahlungszeitpunktes einer Forderung durch nachträgliche Vereinbarung mit dem Gläubiger. In der Praxis wird meist eine "reine Stundung" vereinbart, ohne die Fälligkeit der Forderung zu beeinflussen. Der Gläubiger stimmt nur der späteren Zahlung der Forderung zu, die Forderung selbst bleibt fällig; der Gläubiger verzichtet für den Stundungszeitraum auf die gerichtliche Geltendmachung durch Klage oder Exekution. Die Stundung empfiehlt sich zur Überbrückung von kurzfristigen Engpässen, sie ist keine Lösung für gravierende, langfristige Zahlungsprobleme. Die ausgesetzten Raten werden entweder auf die folgenden Raten aufgeteilt und erhöhen damit die weiteren Zahlungen, oder sie werden in der ursprünglichen Höhe, aber eben später, bezahlt. Bei Stundung ohne Zinsverzicht erhöht sich die Gesamtbelastung, der Schuldner zahlt mehr für seine offenen Schulden.Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Stundung' trennt man wie folgt:
- Stun|dung
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