syndikat

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syndikat

Definition, Bedeutung

Ein Syndikat ist eine Gruppierung von Personen oder Firmen. In der französischen und spanischen Sprache wird das Wort zumeist für Gewerkschaften verwendet, für gewöhnlich weitet sich die Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch auf so genannte Trusts, Kartelle oder andere geschäftliche Vereinigungen sowie kriminelle Syndikate aus. Die Europäische Union beschreibt, dass ein Syndikat vorliegt, wenn ein gemeinsamer Ein- und Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt. Da der Begriff in der Vergangenheit vor allem durch einschlägige Romane und Filme mit Verbrechersyndikat assoziiert wird, findet er in der deutschen Umgangssprache kaum noch Verwendung.

Der Begriff entstammt dem französischen Wort syndicat, welches Verwalter bedeutet, vor allem bei Angelegenheiten eines bestimmten geographischen Gebietes, welches vom lateinischen Wort syndicus entspringt, welches seinerseits vom griechischen Wort σύνδικος (syndikos, Verwalter einer Angelegenheit) abstammt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'syndikat' trennt man wie folgt:

  • Syn|di|kat
(Definition ergänzt von Lio am 28.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung, Reime

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