Tagesordnung

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Tagesordnung

  • Definition, Bedeutung

    • nicht stattfinden; fehlschlagen 
  • Unter einer Tagesordnung oder Traktandenliste (schweizerisch), in diesem Zusammenhang auch "Agenda" genannt, versteht man die Strukturierung einer Sitzung, Besprechung oder Versammlung. Dazu werden einzelne Themen als sog. Tagesordnungspunkte (TOP, Traktanden (schweiz.)) festgelegt, die im Regelfall mit der Einladung versandt werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Tagesordnung' trennt man wie folgt:

  • Ta|ges|ord|nung

Beispielsätze mit dem Begriff 'Tagesordnung'

  • Man muß sich begnügen zu konstatieren, daß ein solcher Sinn in den Zusammenhang der vorliegenden Situation, in die Tagesordnung des Unbewußten ganz ausgezeichnet hineinpaßt.Quelle: Bruchstück einer Hysterie-Analyse - Sigmund Freud
  • Weinessig, Hirschhorn und kaltes Wasser waren urplötzlich so sehr an der Tagesordnung, wie es kurz zuvor Glühwein und Backwerk gewesen waren.Quelle: Charles Dickens - Londoner Skizzen - Sketches by Boz

(Definition ergänzt von Ayse am 20.02.2019)

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