unbedarft
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unbedarft
Definition, Bedeutung
- das Recht mittelalterlicher Feudalherren, bei Heirat abhängiger Bauern die Braut des Untergebenen in der Hochzeitsnacht zu entjungfern bzw. zu vergewaltigen
- unerfahren, naiv
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'unbedarft' trennt man wie folgt:
- un|be|darft
(Definition ergänzt von Ecrin am 07.04.2019)
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