Untertan

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Untertan

Definition, Bedeutung

  • Als Untertan oder Subjekt (lat. subicere "unterwerfen, unterordnen") wurde vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert eine Person bezeichnet, die der Herrschaft eines anderen unterworfen ist.
  • Altertümlicher Ausdruck für die Bewohner einer Monarchie. Während heutige Demokratien von Bürgern oder auch Wählern bevölkert werden, impliziert das Wort Untertan ein autoritäres Gefälle.
  • untergeben, unterworfen; jmdm. untertan sein; sich jmdn. untertan machen sich jmdn. unterwerfen; sich ein Land untertan machen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Untertan' trennt man wie folgt:

  • un|ter|tan
(Definition ergänzt von Sandra am 05.05.2019)
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