Urteil

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Urteil

Definition, Bedeutung

  1. Allgemein gesprochen ist ein Urteil eine Entscheidung über einen bestimmten Sachverhalt oder Erkenntnisgegenstand.

    Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die das erkennende Gericht zumeist (in der Strafgerichtsbarkeit immer) auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlässt. Neben dem Urteil gibt es auch andere Formen gerichtlicher Entscheidungen, beispielsweise Beschlüsse, Anordnungen und Verfügungen.

    Im deutschen Recht ergehen Urteile im Namen des Volkes.
  2. Stellungnahme, Meinung; sein Urteil abgeben; sich ein Urteil bilden; darüber steht mir kein Urteil zu; ein fachmännisches Urteil 
  3. (nur Singular) Fähigkeit zu urteilen; Syn. Urteilsvermögen; er hat ein sicheres Urteil 
  4. (Philosophie) in einem Satz zusammengefasste Erkenntnis

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Urteil' trennt man wie folgt:

  • Ur|teil

Beispielsätze mit dem Begriff 'Urteil'

  • Da es indessen manche Aufgaben in der Begründung des Seelenlebens geben kann, die uns noch entgehen, so müssen wir allerdings unser Urteil zurückhalten und spätem Orten überlassen, ob Tatsachen der Beobachtung die Voraussetzung einer solchen Umformung erfordern, welche wir vorläufig als ein problematisches viertes Glied in der Kette der empfindungserzeugenden Vorgänge bezeichnen.Quelle: Der Leib des Vaters Christian Rosenkreuz
(Definition ergänzt von Cassian am 20.02.2019)
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