Verhör

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Verhör

Definition, Bedeutung

  • militärische, polizeiliche oder gerichtliche Befragung, Vernehmung, Einvernahme
  • polizeiliche oder richterliche Befragung; jmdn. ins verhör nehmen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Verhör' trennt man wie folgt:

  • Ver|hör
(Definition ergänzt von Baris am 20.03.2019)
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