Verleumdung

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Verleumdung

Definition, Bedeutung

Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie nicht wahr sind. Ein Denunziant verleumdet, indem er jemanden wegen einer erfundenen Straftat bei der Polizei anzeigt.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Verleumdung' trennt man wie folgt:

  • Ver|leum|dung

Beispielsätze mit dem Begriff 'Verleumdung'

  • Bloß durch Verleumdung ist ein Angriff von außen auf die Ehre möglich: das einzige Gegenmittel ist Widerlegung derselben mit ihr angemessener Öffentlichkeit und Entlarvung des Verleumders.Quelle: Arthur Schopenhauer - Aphorismen
  • Demgemäß gibt es Gesetze gegen Verleumdung, Pasquille, auch Injurien: denn die Injurie, das bloße Schimpfen, ist eine summarische Verleumdung, ohne Angabe der Gründe: dies ließe sich gut ausdrücken: die Schmähung ist, kurz gesagt, Verleumdung; – welches jedoch nirgends vorkommt.Quelle: Sigmund Freud - Aus der Geschichte einer infantilen Neurose
(Definition ergänzt von Maren am 23.03.2019)
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