Vernehmung

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Vernehmung

Definition, Bedeutung

Die Befragung einer Person durch Behörden oder ein Gericht. Im Gegensatz zu dem Begriff des Verhörs ist der Begriff Vernehmung umgangssprachlich nicht auf den Strafprozeß beschränkt. Juristisch besteht kein Unterschied.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Vernehmung' trennt man wie folgt:

  • Ver|neh|mung
(Definition ergänzt von Lena am 17.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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