Vertretung der Gliedstaaten

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Vertretung der Gliedstaaten

Definition, Bedeutung

  • In allen Staatenbünden und in vielen Bundesstaaten besteht zumindest ein Organ, um eine Vertretung der Gliedstaaten zu gewährleisten, oft auch Länderkammer genannt.

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(Definition ergänzt von Elia am 02.03.2019)
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