vorladen
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vorladen
Definition, Bedeutung
- jemanden von offizieller Seite auffordern, z. B. vor einem Gericht oder bei der Polizei zu erscheinen
- zum Erscheinen vor Gericht auffordern; einen Zeugen vorladen
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'vorladen' trennt man wie folgt:
- vor|la|den
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