Wegegeld

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Wegegeld

Definition, Bedeutung

  • das Geld, das für die Benutzung eines Weges/einer Straße entrichtet werden muss
  • Erstattung des Aufwandes für Fahrtkosten
  • Geld, das für die Benutzung eines Weges zu bezahlen ist
  • Geld, das für zurückgelegte Wege erstattet wird

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Wegegeld' trennt man wie folgt:

  • We|ge|geld
(Definition ergänzt von Eleni am 23.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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