Wegzoll

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Wegzoll

Definition, Bedeutung

  • Wegzoll (auch Wegezoll oder Wegegeld) war eine Abgabe an den jeweiligen Grundherrn von Reisenden und Kaufleuten, damit dieser Personenkreis die Straßen und Wasserwege des Landes nutzen durfte.

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(Definition ergänzt von Frederike am 28.03.2019)
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