Werktag

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Werktag

Definition, Bedeutung

  • Als Werktag gelten die Wochentage von Montag bis Freitag, also die klassischen Arbeitstage unter der Woche.
  • Ein Werktag ist ein Tag, an dem laut Gesetz das Arbeiten ohne Beachtung besonderer Einschränkungen grundsätzlich zulässig ist.
  • Tag, an dem laut Gesetz das Arbeiten grundsätzlich zulässig ist
  • Wochentag, Arbeitstag; Ggs. Feiertag; an Werk- und Feiertagen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Werktag' trennt man wie folgt:

  • Werk|tag
(Definition ergänzt von Jeremias am 19.03.2019)
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Begriffe mit Werktag

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