Willenserklärung

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Willenserklärung

Definition, Bedeutung

  • gemeinsprachlich: Äußerung eines Willens
  • Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (lat.: voluntatis declaratio) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die Kundgabe (Erklärung) des Willens einer Person, die einen Rechtserfolg beabsichtigt.
  • juristisch: Äußerung eines Rechtsfolgewillens, d. h. die Person beabsichtigt rechtlich etwas zu erreichen
  • Meinten Sie Patientenverfügung

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Willenserklärung' trennt man wie folgt:

  • Wil|lens|er|klä|rung
(Definition ergänzt von Theodor am 05.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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