Willenserklärung
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Willenserklärung
Definition, Bedeutung
- gemeinsprachlich: Äußerung eines Willens
- Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (lat.: voluntatis declaratio) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die Kundgabe (Erklärung) des Willens einer Person, die einen Rechtserfolg beabsichtigt.
- juristisch: Äußerung eines Rechtsfolgewillens, d. h. die Person beabsichtigt rechtlich etwas zu erreichen
- Meinten Sie Patientenverfügung
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Willenserklärung' trennt man wie folgt:
- Wil|lens|er|klä|rung
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