Zubehör
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Zubehör
Definition, Bedeutung
- etwas, das als Ergänzung zu einem Gerät, zu einer Ausstattung, Einrichtung gehört; ein neues Auto mit allem zubehör; ein Haus mit zubehör
- Gegenstände, die eine Grundausstattung ergänzen oder erweitern oder die durch ihre Beschaffenheit einer bestimmten Tätigkeit zuzuordnen sind
- Nach deutschem Sachenrecht ist eine Sache Zubehör einer anderen Sache, wenn zur Hauptsache eine gewisse räumliche Verbindung besteht und das Zubehör gegenüber der Hauptsache eine dienende Funktion hat, ohne dass die dienende Sache bereits Bestandteil wäre ( BGB).
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Zubehör' trennt man wie folgt:
- Zu|be|hör
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