zugehörig

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zugehörig

Definition, Bedeutung

  • zu jmdm., etwas gehörig; ein Gerät mit der zugehörigen Gebrauchsanweisung; er fühlt sich in der neuen Gemeinschaft schon ganz zugehörig; ich fühle mich ihnen zugehörig

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'zugehörig' trennt man wie folgt:

  • zu|ge|hö|rig
(Definition ergänzt von Cedric am 28.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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