Zulassung

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Zulassung

  • Definition, Bedeutung

    Als Zulassung bezeichnet man eine behördlich erteilte Erlaubnis. Der Begriff wird im Speziellen verwendet für

    • die Genehmigung zur Ausübung eines Berufs (siehe Approbationsordnung) oder innerhalb eines Berufs für besondere Tätigkeiten (z. B. zur Behandlung von Kassenpatienten als Vertragsarzt)
    • die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr
    • die Zulassung zum Studium für (ausländische) Studienbewerber nach Prüfung ihrer Bildungs- und Sprachnachweise
    • die Zulassung durch das Eisenbahn-Bundesamt von "signaltechnisch sicherer Hard- und Software"
    • die Freigabe eines Produktes für den Markt, ein spezieller Fall ist die Arzneimittelzulassung
    • die Erlaubnis bestimmter Rechtsmittel wie Berufung oder Revision. Diese bedürfen teilweise einer speziellen Zulassung.
    • die Erlaubnis, mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen; Erlaubnis (Sprengstoffrecht)
    • zwei unterschiedliche Eigenschaften / Verhaltensweisen aufweisen 

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Zulassung' trennt man wie folgt:

  • Zu|las|sung

Beispielsätze mit dem Begriff 'Zulassung'

    (Definition ergänzt von Christine am 27.03.2019)

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