Zulassung
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Zulassung
Definition, Bedeutung
Als Zulassung bezeichnet man eine behördlich erteilte Erlaubnis. Der Begriff wird im Speziellen verwendet für
- die Genehmigung zur Ausübung eines Berufs (siehe Approbationsordnung) oder innerhalb eines Berufs für besondere Tätigkeiten (z. B. zur Behandlung von Kassenpatienten als Vertragsarzt)
- die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Öffentlichen Straßenverkehr
- die Zulassung zum Studium für (ausländische) Studienbewerber nach Prüfung ihrer Bildungs- und Sprachnachweise
- die Zulassung durch das Eisenbahn-Bundesamt von "signaltechnisch sicherer Hard- und Software"
- die Freigabe eines Produktes für den Markt, ein spezieller Fall ist die Arzneimittelzulassung
- die Erlaubnis bestimmter Rechtsmittel wie Berufung oder Revision. Diese bedürfen teilweise einer speziellen Zulassung.
- die Erlaubnis, mit explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen; Erlaubnis (Sprengstoffrecht)
- zwei unterschiedliche Eigenschaften / Verhaltensweisen aufweisen
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Zulassung' trennt man wie folgt:
- Zu|las|sung
Beispielsätze mit dem Begriff 'Zulassung'
(Definition ergänzt von Christine am 27.03.2019)
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