Zusage
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Zusage
Definition, Bedeutung
- das Zusagen (I, II), zusagende Antwort, zusagendes Schreiben; Ggs. Absage (1); eine zusage erhalten haben
- Zusage bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht das Versprechen einer Behörde in Bezug auf eine bestimmte Maßnahme.
- Zusicherung, Versprechen; eine bindende zusage
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Zusage' trennt man wie folgt:
- Zu|sa|ge
Beispielsätze mit dem Begriff 'Zusage'
- Er verlangte von mir kein Geld, kein Versprechen, keine Zusage.Quelle: Beichte eines Mörders - Joseph Roth
- Ich versprach dem Patienten die völlige Herstellung seiner Darmtätigkeit, machte seinen Unglauben durch diese Zusage offenkundig, und hatte dann die Befriedigung, seinen Zweifel schwinden zu sehen, als der Darm wie ein hysterisch affiziertes Organ bei der Arbeit »mitzusprechen« begann, und im Laufe weniger Wochen seine normale, so lange beeinträchtigte Funktion wiedergefunden hatte.Quelle: Sigmund Freud - Aus der Geschichte einer infantilen Neurose
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