Zweigniederlassung

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Zweigniederlassung

Definition, Bedeutung

Eine Zweigniederlassung ist die selbständige Niederlassung eines Unternehmens.

Eine Zweigniederlassung ist räumlich von der Hauptniederlassung getrennt, stellt aber keine eigene Rechtspersönlichkeit dar. Dies unterscheidet die Zweigniederlassung von einem Tochterunternehmen, welches eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

Es werden von der Zweigniederlassung aus ähnliche oder gleichartige Geschäfte wie die der Hauptniederlassung selbständig getätigt. Im Gegensatz zu der Betriebsstätte ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich.

Der Leiter einer Zweigniederlassung muss vom Unternehmen mit einer Prokura oder einer Handlungsvollmacht ausgestattet sein, und sie muss die Firma des Unternehmens mit einem besonderen Zusatz führen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Zweigniederlassung' trennt man wie folgt:

  • Zweig|nie|der|las|sung
(Definition ergänzt von Keno am 01.03.2019)
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