Zweigstelle
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Zweigstelle
Definition, Bedeutung
- zu einer Hauptverwaltung gehörende Niederlassung
- Zweigstelle oder Filiale bezeichnet die selbständige Niederlassung eines größeren Unternehmens. Ausschlaggebend ist die räumliche Trennung vom Hauptsitz. Eine Zweigstelle besitzt jedoch - anders als ein Tochterunternehmen - keine eigene Rechtspersönlichkeit.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Zweigstelle' trennt man wie folgt:
- Zweig|stel|le
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