Zweigstelle

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Zweigstelle

Definition, Bedeutung

  • zu einer Hauptverwaltung gehörende Niederlassung
  • Zweigstelle oder Filiale bezeichnet die selbständige Niederlassung eines größeren Unternehmens. Ausschlaggebend ist die räumliche Trennung vom Hauptsitz. Eine Zweigstelle besitzt jedoch - anders als ein Tochterunternehmen - keine eigene Rechtspersönlichkeit.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Zweigstelle' trennt man wie folgt:

  • Zweig|stel|le
(Definition ergänzt von Abigail am 01.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

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Begriffe mit Zweigstelle

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