Frauen haben Anspruch auf diese Altersrente, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. Die Altersgrenze für diese Rente wurde von 60 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Betroffen von dieser Anhebung sind alle Frauen der Geburtsjahrgänge ab 1940. Bei vorzeitigem Rentenbeginn wird die Rente dauerhaft um 0,3% je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gekürzt. Für Frauen, die nach 1951 geboren sind, gibt es die "Altersrente für Frauen" nicht mehr.
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