Die betriebliche Altersvorsorge ist die so genannte zweite Säule der Altersvorsorge (die erste Säule ist die gesetzliche und die Zweite die private Vorsorge). In der betrieblichen Altersvorsorge gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Man unterscheidet vier Durchführungsformen: Pensionszusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung.
Durch die Rentenreform 2001 hat nun jeder Arbeitnehmer (ab 2002) einen Anspruch auf die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge, sofern er bereit ist, Teile seines künftigen Arbeitseinkommens in Beiträge hierfür umzuwandeln. Der Höchstbeitrag liegt bei 4 % des Bruttogehaltes und maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Besteht eine Direktversicherung kann der Arbeitnehmer auch hierfür die steuerliche Förderung des Altersvermögensgesetzes (AVmG) erhalten, wenn er auf die Pauschalversteuerung verzichtet.
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