Beispielrechnungen zur Lebens- und privaten Rentenversicherung stellen den möglichen Verlauf zukünftiger Überschussbeteiligungen dar. Diese können jedoch nicht garantiert werden, denn die tatsächliche Überschussentstehung hängt ab von den Kapitalerträgen, vom Sterblichkeitsverlauf und von den Verwaltungskosten. Die vom Versicherer den Kunden vorgelegten Beispielrechnungen müssen jedoch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) genehmigt werden. Dies geschieht erst dann, wenn der Nachweis der Finanzierbarkeit erbracht ist.
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