sind alle Geld- und Sachbezüge, auf die der Arbeitnehmer aus dem Dienst- oder Lehrverhältnis Anspruch hat, bzw. die er darüber hinaus vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält (z.B. Lohn bzw. Gehalt, Provisionen, Überstundenentgelt, Prämien, etc.). Der arbeitsrechtliche Mindestanspruch stellt dabei die absolute Untergrenze dar, unabhängig davon, ob eine Bezahlung in der Höhe dieses Anspruchs erfolgt ist oder nicht. Das beitragspflichtige Entgelt entspricht bei Arbeitnehmern dem auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Bruttogehalt. Dazu gehört auch der Teil des Gehaltes, der eventuell über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
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