Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Im Bundesgebiet gibt es eine Vielzahl verschiedener Berufsgenossenschaften, die teils geografisch, teils nach Wirtschaftszweigen geordnet sind. Pflichtmitglieder der Berufsgenossenschaften sind die Unternehmer, während die Arbeitnehmer in den Betrieben Versicherte der GUV sind. ie Höhe der Pflichtbeiträge zur GUV hängt in erster Linie vom Arbeitsentgelt der versicherten Arbeitnehmer und dem Grad der Unfallgefahr im Unternehmen ab. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a. Leistungen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, Verletztengeld, Verletztenrente.
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