Die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft und durch die zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird jedoch weiterhin gezahlt, wenn der Anspruch darauf vor dem 01.01.2001 entstanden ist. Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig im Sinne des bis zum 31.12.2000 geltenden Rechts sind, können ab 01.01.2001 im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Besonders wichtig ist daher für junge Berufseinsteiger der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Form der Rente
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