1. Tritt Leitungswasser an nicht dafür vorgesehenen Stellen aus oder liegt keine bestimmungsgemäße Verwendung vor, so handelt es sich dabei um einen bestimmungswidriges Austritt von Leitungswasser. Beispiele dafür sind eine überlaufende Badewanne oder ein undichter Heizkörper, aus dem Wasser ausläuft. 2. Dazu zählen z.B. eine überlaufende Badewanne oder ein Heizkörper, der leckt
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