Bewegungs- und Schutzkosten sind Aufwendungen für die Bewegung oder den Schutz von versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass andere (auch unversicherte) Sachen zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen bewegt (z.B. de- und remontiert), verändert oder geschützt (z.B. Abdeckung von Maschinen) werden müssen.
In der Gebäudeversicherung und in der Geschäftsversicherung sind diese Kosten im Rahmen des Kostenblocks bis zu 100 % der Versicherungssumme, höchstens 2,5 Mio. EUR auf Erstes Risiko mitversichert.
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