Gesetzliche Rentenversicherung. Die "Bezugsgröße" ist das gerundete Durchschnittsentgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) im vorvergangenen Kalenderjahr. Da die Einkommensverhältnisse zwischen den alten und neuen Bundesländern noch unterschiedlich sind, gibt es zwei unterschiedliche Bezugsgrößen. Für das Jahr 2006 liegen sie bei: Alte Bundesländer 29.304€ (jährlich), 2.450€ (monatlich) Neue Bundesländer 25.758€ (jährlich), 2.065€ (monatlich). Orientierungswert für Entgeltgrenzen. Die Bezugsgröße ist ein Orientierungswert für viele Entgeltgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung. Als Ausgangswert für die Berechnung von Leistungen und Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung wird u.a. die Bezugsgröße im Sinne des § 18 Sozialgesetzbuch IV verwendet. Sie ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Die Bezugsgröße wird jährlich bekannt gegeben und beträgt 2006 monatlich 2.450€ (neue Länder: 2.065€). In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Bezugsgröße einheitlich 2.450€.
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