Begriff aus der privaten Rentenversicherung. In der privaten Rentenversicherung kommt ein Versicherungsvertrag zu Stande, indem der Versicherungsnehmer einen Antrag stellt und dieser von der Versicherungsgesellschaft angenommen wird. Da die Versicherungsgesellschaft Zeit benötigt, um den Antrag zu prüfen, muss sich der Antragsteller an den Antrag gebunden halten (in der Regel 6 Wochen). Diese Frist ist die Bindefrist.
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