Der Deckungsstock ist das Gegenstück zur Deckungsrückstellung und bezeichnet die Summe aller Vermögenswerte, die eine Lebensversicherung zur Erfüllung der in der Deckungsrückstellung zusammengefassten Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherten besitzt. Dies entspricht in der Darstellung einer Bilanz der Aktivseite. Ein Versicherer hat dabei die Anlagegrundsätze für einen Deckungsstock nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu beachten.
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