Das System der Altersvorsorge basiert auf der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge. Dieses System wird traditionell „Drei-Säulen-System“ genannt. Die gesetzliche Rentenversicherung als erste Säule der Altersversorgung beruht auf dem Umlageverfahren – das heißt, die Jungen zahlen mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der Alten.
Dagegen basieren die betriebliche Altersversorgung als zweite und die private Altersvorsorge als dritte Säule des Rentensystems auf dem Kapitaldeckungsverfahren: Die Beiträge der Versicherten werden auf einem persönlichen Beitragskonto über die gesamte Vertragsdauer zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen sowie der von den Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüsse angesammelt. Hieraus werden dann die Versicherungsleistungen entweder in einer einzigen Summe oder als monatliche private Rente ausgezahlt. Dabei leisten die Unternehmen in der Regel sogar höhere Renten als vertraglich vereinbart – je nach Ertragssituation der Versicherer.
Eine umfassende Altersvorsorge, die im Alter den gewohnten Lebensstandard garantiert, ist mit der gesetzlichen Rente allein nicht zu erzielen, deshalb sollte man sie mit einer betrieblichen Altersversorgung und einer privaten Lebensversicherung kombinieren. Die staatliche Förderung (Riester-Rente) belohnt genau diese Kombination mit Zuschüssen.
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