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Freibetrag (Rente wegen Berufsunfähigkeit)
Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit wird abhängig vom erzielten Hinzuverdienst in voller Höhe, in Höhe von zwei Dritteln oder in Höhe von einem Drittel geleistet.
Detailinformation: Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer BU-Rente in voller Höhe das 52,5-fache, bei einer BU-Rente in Höhe von zwei Dritteln das 70-fache und bei einer BU-Rente in Höhe von einem Drittel das 87,5-fache des aktuellen Rentenwertes multipliziert mit den Entgeltpunkten des letzten Kalenderjahres vor Eintritt der Berufsunfähigkeit, mindestens jedoch mit 0,5 Entgeltpunkten.
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