Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist in Deutschland die Anweisung eines Steuerpflichtigen an sein Kreditinstitut, anfallende Zinseinnahmen vom automatischen Steuerabzug (Zinsabschlag) freizustellen. Wurde kein solcher Auftrag erteilt oder gehen die Zinserträge darüber hinaus, dann müssen die Banken 30 Prozent der Zinserträge bzw. des Mehrbetrags an das Finanzamt abführen. Die Einrichtung und Änderung von Freistellungsaufträgen ist immer kostenlos.
Alle Angaben ohne Gewähr! Irrtümer vorbehalten. Alle genannten Markennamen sind eingetragene Warenzeichen Ihrer Eigentümer. Nicht alle Abbildungen stellen das angebotene Produkt zwingend dar. Sie dienen zur Visualisierung der Beschreibung oder zur
Orientierung.
www.fremdwort.de Rubrik Versicherungen ist Ihr online Buch um Themen rund um Versicherungen nachzusehen. Literatur und Lexikon für Versicherungen, deren Bedeutung, Erklärungen und Fachbegriff. Sie sind herzlich willkommen dieses online Buch zu besuchen. Ein eBook Buch der Lexikon Bücher. Bücher bilden, www.fremdwort.de auch.