Freiwillige Beiträge steigern den Rentenanspruch. Wer für das ganze Jahr 2007 den Mindestbeitrag von 79,60 Euro monatlich entrichtet, erhöht seinen monatlichen Rentenanspruch um rund 4,30 Euro. Wer den Höchstbetrag von 1.044,75 Euro einzahlt, kann monatlich 55 Euro mehr Rente erwarten. Bei einem durchschnittlichen Zahlbetrag von 470,93 Euro steigt der monatliche Rentenanspruch um 26 Euro. Vorteile einer freiwilligen VersicherungFür bestimmte Personengruppen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, kann es sinnvoll sein, freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Insbesondere für Selbstständige, die nicht versicherungspflichtig sind, und für Hausfrauen kann eine freiwillige Versicherung Vorteile bringen.
Beispiel Hausfrau Frau Mustermann war nur kurze Zeit berufstätig, hat dann geheiratet, 2 Kinder bekommen. Die bisher von ihr geleisteten Beiträge - inklusive Kindererziehung - ergeben noch keinen Rentenanspruch. Ihre Beiträge wären so gut wie verloren, gegen Erwerbsminderung wäre sie nicht abgesichert.
Tipp: Frau Mustermann kann rechtzeitig vor dem 65. Lebensjahr für die fehlenden Monate freiwillige Beiträge zahlen.
Der Vorteil: Frau Mustermanns frühere Beitragszeiten sind nicht verloren. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres hat sie Anspruch auf eine Regelaltersrente. Nach 5 beitragspflichtigen Jahren hat sie zudem die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für eine eventuelle Hinterbliebenenrente (zum Beispiel für die Kinder) erfüllt.
Beispiel Selbstständige Herr Mustermann scheidet aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus, weil er sich in einem Bereich selbstständig machen will, der nicht der Versicherungspflicht unterliegt. Ohne weitere Beitragsleistung verliert er seine Anwartschaft auf Rente bei vorzeitiger Erwerbsminderung. Anspruch auf Regelaltersrente hat er erst ab dem 65. Lebensjahr.
Tipp: Herr Mustermann kann sich für den Fall einer vorzeitigen Erwerbsminderung absichern, wenn er- am 31. Dezember 1983 bereits die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren zurückgelegt hatte,
- seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt hat und
- jetzt ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlt.
Der Vorteil: Herr Mustermann erhält seinen Anspruch auf Rente bei vorzeitiger Minderung der Erwerbsfähigkeit. Außerdem haben Beitragszahler nach 15 Jahren einen Anspruch auf Rehabilitation, wenn auch die weiteren Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, egal, ob freiwillig oder pflichtversichert.
Hinweis für Sozialhilfeempfänger Für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn dadurch ein Rentenanspruch erworben wird. Auskunft erteilt das Sozialamt.
Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 79,60 Euro pro Monat. Der Höchstbeitrag auf 1.044,75 Euro. Innerhalb dieser Bandbreite entscheiden freiwillig Versicherte selbst, wieviel sie zahlen. Durchschnittlich zahlen freiwillig Versicherte 470,93 Euro pro Monat ein. Auch der Zahlungsmodus ist flexibel wählbar: Sie können pro Kalenderjahr von einem bis zu 12 Monatsbeiträge zahlen. Freiwillig Versicherte müssen die Beiträge in voller Höhe und termingerecht direkt an den Rentenversicherungsträger überweisen.
zum Seitenanfang Beiträge FristenFreiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können Sie bis zum 31. März des Folgejahres zahlen, also für 2006 bis zum 31. März 2007.
Beiträge bezahlen Abbuchen lassen Wenn Sie Beiträge für jeden Monat zahlen wollen, ist der einfachste und sicherste Weg die Abbuchung: Sie ermächtigen Ihre Rentenversicherung, die Beiträge automatisch von Ihrem Girokonto abzurufen. Die Beiträge gelten dann am ersten Tag des vereinbarten Abbuchungsmonats als gezahlt. Ihr Vorteil: Durch eine Abbuchungsermächtigung schließen Sie a |