Die Gesamtleistungsbewertung bestimmt die Rentenhöhe aus den beitragsfreien Zeiten (= Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und die Zurechnungszeit). Der Gesamtleistungswert für jeden Monat beitragsfreie Zeit ist ein Durchschnittswert aus Beitrags- und Berücksichtigungszeiten. Beispiel Gesamtzeitraum: 45 Jahre. Beitragszeiten: 40 Jahre, beitragsfreie Zeiten: fünf Jahre. Beträgt der Durchschnitt der Beitragszeiten ein Entgeltpunkt (= Durchschnittsverdienst) pro Jahr, so werden auch für die beitragsfreien Zeiten je ein Entgeltpunkt pro Jahr berechnet - zusammen also 45 Entgeltpunkte. Versicherungsrechtliche Lücken im Gesamtzeitraum mindern den Wert der beitragsfreien Zeiten. Liegen keine rentenrechtlichen Lücken vor, werden die beitragsfreien Zeiten grundsätzlich mit dem durchschnittlichen Gesamtbeitragswert bewertet. In bestimmten Fällen wird eine Vergleichsberechnung vorgenommen und gegebenenfalls ein sich ergebender günstigerer Wert angerechnet.
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