Eine Gesundheitsprüfung ist im Allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluss einer Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherung.
Normalerweise genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen der zu versichernden Person. Ärztliche Untersuchungen sind bei Vertragsabschluss i. d. R. erst ab einer Versicherungssumme in Höhe von 300.000,- € oder bei einem Eintrittsalter ab 55 Jahren üblich. Die im Antrag enthaltene Schweigepflichtentbindungserklärung besagt, dass der Kunde mit seiner Unterschrift den Versicherer ermächtigt, für bestimmte Zeiten die Angaben zu seiner Gesundheit bzw. Vorerkrankungen bei Ärzten, Krankenhäusern usw. zu prüfen.
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