Die Überschußanteile der Versicherungsgesellschaft (Gewinnanteile = Überschußanteile) werden zur Abkürzung der Versicherungsdauer verwandt, so daß dadurch das Kapital nach überschlägiger Berechnung, und den z. Zt. erklärten Überschußsätzen, etwa zum .... Lebensjahr zur Auszahlung gelangt.
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